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Ver­kehrs­si­cher­heit

Hö­he­re THC-​Werte sind eine Ge­fahr für den Stra­ßen­ver­kehr

07.06.2024, Mag­de­burg – 071/2024

  • Mi­nis­te­ri­um für In­ne­res und Sport

Am gest­ri­gen Tag hat der Deut­sche Bun­des­tag hö­he­re zu­läs­si­ge Grenz­wer­te für Te­tra­hy­dro­can­na­bi­nol (THC) im Stra­ßen­ver­kehr be­schlos­sen. Damit er­höht sich der Wert für alle Kraft­fahr­zeug­füh­rer (mit Aus­nah­me von Fahr­an­fän­gern) im Stra­ßen­ver­kehr von 1,0 auf 3,5 Na­no­gramm THC pro Mil­li­li­ter Blut­se­rum.

In­nen­mi­nis­te­rin Dr. Ta­ma­ra Zieschang kri­ti­siert den Be­schluss: „Hö­he­re THC-​Werte kon­ter­ka­rie­ren das Ziel von ‚Vi­si­on Zero‘ im Stra­ßen­ver­kehr. Mit der nun be­schlos­se­nen Er­hö­hung des Grenz­wer­tes wer­den die be­rech­tig­ten stren­gen Re­geln für Fahr­zeug­füh­rer auf­ge­weicht. Es ist von einem er­heb­li­chen An­stieg von Fahr­ten unter Dro­gen­ein­fluss aus­zu­ge­hen. Da­durch wird das jah­re­lan­ge Be­mü­hen um mehr Ver­kehrs­si­cher­heit aufs Spiel ge­setzt.“

THC wird im Ge­gen­satz zu Al­ko­hol nicht li­ne­ar ab­ge­baut. Der Kon­su­ment von Can­na­bis kann daher unter Um­stän­den nicht ein­schät­zen, wann er nicht mehr von der Droge be­ein­flusst ist. Das kann zu einer häu­fi­ge­ren Nut­zung von Kraft­fahr­zeu­gen unter Can­na­bis­ein­fluss füh­ren. Dem­zu­fol­ge müs­sen Maß­nah­men er­grif­fen wer­den, um den Kon­sum von Can­na­bis und das Füh­ren eines (Kraft‑)Fahr­zeu­ges wirk­sam zu tren­nen. Kommt hier­bei noch der Ge­nuss von Al­ko­hol ins Spiel, könn­te sich die Fehl­ein­schät­zung noch ein­mal ver­stär­ken.

Al­lein durch die Le­ga­li­sie­rung des Ge­brauchs von Can­na­bis ist an­zu­neh­men, dass deut­lich mehr Men­schen unter Ein­fluss von Can­na­bis am Stra­ßen­ver­kehr teil­neh­men wer­den. Die neue Grenz­wert­ein­füh­rung könn­te für Can­na­bis­kon­su­men­ten den Ein­druck ver­mit­teln, dass nach dem Kon­sum von auch nur ge­rin­gen Men­gen Can­na­bis oder das Ab­war­ten be­stimm­ter Zeit­span­nen nach dem Kon­sum eine Teil­nah­me am Stra­ßen­ver­kehr wie­der un­pro­ble­ma­tisch mög­lich sei.

Im­pres­sum:
Mi­nis­te­ri­um für In­ne­res und Sport des Lan­des Sachsen-​Anhalt
Ver­ant­wort­lich:
Pa­tri­cia Blei
Pres­se­spre­che­rin

Hal­ber­städ­ter Stra­ße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Mag­de­burg

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