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Förderung von Lernortkooperationen und Ausbildungsverbünden nach § 54 PflBG

Zielsetzung der Förderung nach § 54 PflBG

In der Einführungsphase der am 1. Januar 2020 startenden neuen Pflegeausbildungen stehen die Träger der praktischen Ausbildung (Krankenhäuser sowie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen) bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern zur Sicherstellung aller Praxiseinsätze vor hohen organisatorischen Herausforderungen. Entsprechendes gilt für die Pflegeschulen bei der Etablierung der Zusammenarbeit mit den Ausbildungseinrichtungen zur Koordination des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung nach § 10 Pflegeberufegesetz(PflBG). Um genügend Auszubildende zu gewinnen und die Qualität der Ausbildung zu sichern, müssen die jeweiligen Akteure gerade in den nächsten zwei Jahren erhebliche Anstrengungen unternehmen, um Lernortkooperationen und Ausbildungsverbünde zu begründen. Sachsen-Anhalt setzt sich das Ziel, mit der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ausbildungsverbünden und Pflegeschulen nach dem Pflegeberufegesetz" die Akteure der Pflegeausbildung und solche, die es werden wollen, zu unterstützen. Dazu wurden vier Fördergegenstände zusammen mit dem Fachgremium des diskutiert und entwickelt:

  1.  Prämien für die Pflegeschulen
  2.  Förderung für Projektvorhaben der Pflegeschulen
  3.  Anschubfinanzierung zur Praxisanleiter*inqualifizierung für ambulante Träger
  4.  Förderung für Projektvorhaben der Träger der praktischen Ausbildung

Auf dieser Seite finden Sie die Richtline des Landes, eine Verständnishilfe, sowie die Antragsformulare für die einzelnen Fördergegenstände. 

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren  Haushaltsmittel.
Die Antragsstellung erfolgt postalisch über die Verwendung der bereitgestellten Formulare. Zur Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens ist eine Zusendung der Formulare vorab per E-Mail zulässig.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ausbildungsverbünden und Pflegeschulen nach dem Pflegeberufegesetz

Verständnishilfe

Um ihnen die Antragsstellung zu erleichtern, stellt Ihnen die Koordinierungsstelle eine Verständnishilfe zur Verfügung:

Verständnishilfe zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ausbildungsverbünden und Pflegeschulen nach dem Pflegeberufegesetz 

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